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Offener Brief

Wir vom Jugendrat fordern die Absenkung des Wahlalters

Viele Politiker*innen positionieren sich noch immer ausdrücklich gegen ein Jugend- und Kinderwahlrecht. Dies verstößt gegen die demokratischen Grundsätze, die besagen, dass jeder Mensch gleich an Rechten ist und somit gleiche demokratisch-politische Befugnisse besitzt.

Uns als Jugendrat stellt sich jedoch die Frage, womit der Ausschluss Minderjähriger legitimiert wird- denn gerade in Europa haben wir das Glück, Bildung genießen zu können und lernen früh, Verantwortung zu übernehmen.
Auch die kritische Reflexion von kontroversen Themen wird früh zu einem Teil unseres Lebens. Woher nimmt sich die ältere Generation das Recht, Heranwachsende so sehr in ihrer Freiheit, Einflussnahme und Verantwortungsfähigkeit so einzuschränken?

Art.20 Absatz II : Die Staatsgewalt geht vom Volk aus!

Die Forderung nach einem Jugend- und Kinderwahlrecht bezieht der Jugendrat auf alle Wahlen – auf Kommunaler, Landes-, Bundes- oder internationaler Ebene. Wie in Art. 20 Absatz II des Grundgesetzes festgehalten, geht die Staatsgewalt vom Volk aus und wird in Form von Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.
Wir fordern, dass eine Wahlmöglichkeit ab dem Zeitpunkt der Geburt geschaffen wird. Ab dem Moment, in dem ein Kind oder Jugendliche*r seine Stimme geltend machen möchte, soll er oder sie* das Recht erhalten, die Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis zu beantragen und somit sein*ihr politisches Mitspracherecht geltend zu machen. Damit junge Menschen nicht mehr auf Grundlage ihres Alters pauschalisierend ausgeschlossen werden.
Jede*r sollte die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, und wann bzw. ob er*sie dieses Recht nutzen möchte. Sobald man mit dem 14. Geburtstag rechtlich als jugendlich gilt, sollte eine reguläre Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis erfolgen.

Die Ausrichtung der Politik auf jugendrelevante Themen ist dringend notwendig und wird eine natürliche Folge sein, welche die demokratischen Grundsätze stärkt – wenn junge Menschen ihre Stimmgewalt endlich einsetzen dürfen.
Parteien wie Bündnis 90/Die Grünen, die Linke oder die SPD haben dies bereits erkannt und setzen sich für die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 ein. Da auf Grundlage dieser Unterstützer*innen ein aktives Wahlrecht ab 0 für uns derzeit zwar erstrebenswert, aber unrealistisch erscheint, möchten wir uns für ein einheitliches Wahlrecht ab 14 Jahren aussprechen. Auch wenn dies nicht direkt unserer Grundforderung entspricht, sehen wir, der Jugendrat der Generationen Stiftung, in diesem Kompromiss aktuell die größten Erfolgschancen, um die langfristige Verwirklichung unserer Ziele zu erreichen.

Wir fordern Generationengerechtigkeit!

Denn: die deutsche Politik – und auch die europäische – muss zukünftig einen neuen Schwerpunkt auf die Jugend und damit zusammenhängend die Erhaltung der Erde für kommende Generationen setzen. Wir bewerten Politik an ihrem Einfluss auf Lebensbedingungen in 2100. Die Politiker*innen müssen ihre Handlungen auf Generationengerechtigkeit ausrichten und anfangen, Verantwortung zu übernehmen und sie nicht ausschließlich an junge Menschen übertragen!
Für eine zukunftsfähige Politik brauchen wir mehr junge Menschen in Entscheidungspositionen! Sowohl als Wähler*innen, als auch als Mitglieder*innen in NGO oder als Politiker*innen. Es wird Zeit, dass Politik die junge Generation integriert!

Berlin, 21 Mai 2019

Der Jugendrat

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